AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Geltungsbereich

Für sämtliche Lieferungen und Leistungen im Rahmen von Tauschmotoren (Komplett-Motor, Teilkomplett-Motor, Rumpf-Motor), Teil-Motoren, Zylinderköpfe, Motorteile und andere Produkte (im Folgenden “Vertragsgegenstand” genannt) gelten die nachfolgenden Bedingungen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Auftraggebers, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von Motor Master ausdrücklich schriftlich anerkannt.

  1. Kauf/Tausch

    2.0 Vorvertragliche Auskünfte durch Mitarbeiter von Motor Master sowie Angaben in Katalogen, Preislisten und Angeboten sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die Bestellung des Auftraggebers stellt ein verbindliches Angebot dar. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Motor Master das Angebot innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder der Ware annimmt. Vorbehaltlich des Zwischenverkaufs.

    2.1 Bei einem Austausch eines Vertragsgegenstandes, eventuell gegen ein entsprechendes Altteil, können Abweichungen in der Ausführung gestattet sein, sofern zumutbar. Die vom Auftraggeber zur Einbau- oder Tauschübergabe bereitgestellten Vertragsgegenstände dürfen keine nicht abnutzungsbedingten Mängel oder Fehler aufweisen.

    2.2 Entsteht ein Entschädigungsanspruch im Falle eines Tausches, wird dieser gemäß einer ordnungsgemäßen Bewertung von Motor Master ermittelt. Eine eventuelle Gutschrift seitens von Motor Master kann zur Aufrechnung mit noch offenen Forderungen verwendet werden. Entsprechendes gilt für die Berechnung des Altteilwertes nach Lieferung des Vertragsgegenstandes, sofern das Altteil nicht zurückgegeben wird.

  2. Rücknahme

Ordentlich bestellte und gelieferte Vertragsgegenstände werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Rücksendungen erfolgen auf Kosten des Auftraggebers. Gutschriften erfolgen erst nach Erhalt der Ware abzüglich der Kosten für Prüfung, Aufarbeitung und Wiedereinlagerung seitens von Motor Master.

  1. Aufträge für Instandsetzungen/Reparaturen (Werkverträge)

Der Umfang der Instandsetzungsarbeiten/Reparaturen für den Vertragsgegenstand wird vom Auftraggeber festgelegt. Kann dies nicht erfolgen, legt Motor Master den Umfang nach Rücksprache mit dem Auftraggeber fest. Die vereinbarten Leistungen werden in einem Auftragsschein oder Bestätigungsschreiben festgehalten. Kosten für bis zur Feststellung geleistete, jedoch unmögliche oder unwirtschaftliche Arbeiten können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.

  1. Preise und Zahlungen

Alle Preise verstehen sich ab Sitz von Motor Master zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Porto, Fracht und Verpackung sind nicht im Preis enthalten. Zahlungsarten werden gemäß Vereinbarung angeboten, darunter Barzahlung bei Abholung und Vorkasse. Bei umfangreichem Materialaufwand oder langfristigen Arbeiten kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.

  1. Fertigstellung/Lieferzeit

Die vereinbarte Fertigstellungs- bzw. Lieferzeit gilt verbindlich. Bei Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Betriebsstörungen besteht keine Schadensersatzpflicht von Motor Master, jedoch wird der Auftraggeber unverzüglich informiert. Die Fertigstellungs- bzw. Lieferzeit verlängert sich ggf. um die Zeit, in der der Auftraggeber mit notwendigen Teilen im Rückstand ist. Bei fruchtloser Nachfristsetzung kann der Vertrag gekündigt werden.

  1. Lieferung

Der Auftraggeber ist zur Annahme der Kaufsache bzw. zur Abnahme des Werks verpflichtet. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers ab Betrieb von Motor Master, sofern nicht anders vereinbart. Voraussetzung für die Lieferung von Austauschteilen ist die Anlieferung reparaturfähiger Altteile gemäß den Altteiletauschbedingungen.

  1. Eigentumsvorbehalt

Der gelieferte Vertragsgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Motor Master. Bei Weiterveräußerung tritt der Auftraggeber seine Forderungen an Motor Master ab. Der Eigentumsvorbehalt erlischt nicht bei Insolvenz des Auftraggebers.

  1. Sachmangelhaftung beim Kauf von neuen und generalüberholten Austauschteilen

Motor Master gewährleistet einwandfreie Arbeit und Material. Sachmangelansprüche verjähren innerhalb von zwei Jahren. Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

  1. Sachmangelhaftung beim Kauf/Tausch gebrauchter Gegenstände

Sachmangelansprüche verjähren innerhalb von einem Jahr. Für die Mangelbeseitigung gelten die gleichen Bedingungen wie bei neuen und generalüberholten Austauschteilen.

  1. Sonstige Haftung

Motor Master haftet nicht für Schäden, die nicht unmittelbar am Vertragsgegenstand entstanden sind. Der Haftungsausschluss gilt nicht bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Personenschäden.

  1. Gerichtsstand–Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz von Motor Master. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ebenfalls der Sitz von Motor Master, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Es gilt deutsches Recht.

13. Pfandrecht bei Nichtzahlung

Sofern der Kunde den Auftrag oder den reparierten Motor nicht bezahlt, behält sich Motor Master das Recht vor, ein anderes Fahrzeug des Kunden als Pfand zu behalten, bis der Gesamtbetrag beglichen wurde.

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